FIS Verhaltensregeln

Im Leben gilt es oft Regeln und Normen einzuhalten – das trifft auch auf die Abfahrt im Skigebiet zu. Auf den Pisten gelten die FIS-Verhaltensregeln als Maßstab für rücksichtsvolles Verhalten. Im Fall der Fälle werden sie auch vor Gericht herangezogen.

Die FIS Verhaltensregeln

Anders als im Straßenverkehr existieren für die Piste keine gesetzlich festgelegten Regelungen. Als Maßstab für rücksichtsvolles Verhalten dienen jedoch die FIS-Verhaltensregeln, die unter anderem vom Juristischen Beirat des DSV entwickelt wurden. Sie sind als Norm anerkannt und werden vor Gericht für die Urteilsfindung herangezogen. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei am wichtigsten!

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Skifahren ist ein Gemeinschaftssport. Tausende Wintersportler befinden sich an einem strahlenden Wintertag in den großen Skigebieten. Besonders am Wochenende und in den Ferien teilen wir die Pisten mit vielen Gleichgesinnten. Da sollte es sich von selbst verstehen, dass jeder Skifahrer oder Snowboarder so rücksichtsvoll fährt, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Dazu gehört: das Verhalten der anderen Wintersportler immer beobachten, den eigenen Fahrstil stets anpassen und mit einem notwendigen Abstand fahren.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Für jeden Skifahrer und Snowboarder gilt: bitte auf Sicht fahren. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise wird den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst. Das Fahrtempo sollte beim Skifahren stets dem Können entsprechen, um auch bei unvorhergesehenen Situationen wie Eisplatten, Bodenwellen oder Behinderungen durch andere Skifahrer noch rechtzeitig vorbeisteuern oder bremsen zu können.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder sollte seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. Dafür muss er die anderen Pistenteilnehmer, ihr Verhalten und ihre Fahrspur, stets gut beobachten und entsprechend handeln.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Jeder sollte so fahren, dass er andere Wintersportler, insbesondere Anfänger, nicht überrascht oder verschreckt und damit vom eigenen Fahrverhalten ablenkt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, vergewissert sich vorher nach oben und unten, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Die bereits fahrenden Skisportler haben immer Vorfahrt.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder sollte es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder macht eine solche Stelle bitte so schnell wie möglich frei. Angehalten werden kann stets am Rand der Piste, nicht jedoch unmittelbar hinter Kuppen oder Kurven. Sind Skisportler in einer Gruppe unterwegs, stellen sie sich beim Anhalten bitte hintereinander am Pistenrand auf, nicht nebeneinander.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, nutzt dafür den Rand der Abfahrt. Fahrende Skisportler haben stets Vorfahrt. Insbesondere an engen, unübersichtlichen Stellen ist Vorsicht geboten.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. Das gilt im besonderen Maße für die Lawinenwarnleuchte. Leuchtet diese rot, herrscht mindestens die Lawinenwarnstufe 3. Wintersportler dürfen die gesicherten Pisten dann keinesfalls verlassen. Ebenso wichtig: die Achtung der Naturschutzzonen. Eine Missachtung kann mit hohen Geldbußen einhergehen.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Das gebietet nicht nur ein gegenseitiges rücksichtsvolles Miteinander sondern auch das Gesetz. Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Unfall: Unfallstelle absichern, organisierte Bergrettung alarmieren, Erste Hilfe leisten, Ruhe bewahren und ausstrahlen.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, kann im Falle eines Unfalles dazu verpflichtet werden seine Personalien anzugeben. In den Skigebieten besteht Ausweispflicht. Der Personalausweis kann aber auch zum eigenen Vorteil werden: Die meisten Skigebiete bieten Ermäßigungen für Schüler und Studenten, für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung sowie ab gewissen Altersstufen. Das Vorzeigen des Passes zahlt sich oft also aus.