Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Allgemein

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Skilifte Kalte Herberge (im weiteren Vertragspartner genannt) erbringt.

    1. Vertrag

      Mit dem Kauf einer Liftkarte oder einer Dienstleistung bzw. mit deren Inanspruchnahme kommt der Vertrag mit den Skiliften Kalte Herberge zustande.

    2. Ausweispflicht

      Der Kunde hat sich bei Verwendung personalisierter Tickets auf Verlangen der Mitarbeiter des Vertragspartners mit einem amtlich gültigen Ausweis (z.B. Pass, Liftkarte) auszuweisen.

    3. Liftkarte

      Die Liftkarte ermöglicht den Zutritt zum Skilift und den Förderbändern. Sie ist nur am Kauftag und in der vorgegebenen Zeit gültig. Die Rückerstattung bei Beschädigung/Verlust ist ausgeschlossen.

    4. Datenschutz

      Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutz-Erklärung der Skilifte Kalte Herberge näher erläutert.

    5. Liftkarte und Nachweis der Berechtigung

      Alle Liftkarten sind persönlich und nicht übertragbar.

    6. Gültigkeit

      Die Liftkarten sind am Skilift und an den Förderbändern (laut Aushang / Liftkarte) gültig. Sofern es sich bei den Tickets um Zeitfahrkarten handelt, gelten diese für den jeweils maßgeblichen Zeitraum. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Betrieb der Skilifte nur zu den bei Erwerb des Fahrausweises veröffentlichten Betriebszeiten (inkl. Sonderbetriebszeiten) der Skilifte Kalte Herberge erfolgt. Außerhalb dieser Betriebszeiten besteht kein Anspruch auf Nutzung der Liftanlagen.

    7. Altersgruppen

      Es bestehen unterschiedliche Tarifgruppen. Welche Tarifgruppen bestehen und welche Preise jeweils gelten, können den als Aushang oder online zur Verfügung gestellten Tarifübersichten entnommen werden. Irrtümer sind vorbehalten.

    8. Webcam- und Videoaufnahmen

      Am Skilift und an den Förderbändern sind Webcams installiert. Diese Webcams nehmen in Echtzeit und ohne Ton den sie umgebenden Bereich (z.B. die Umgebung der Bergstation, Piste, Skilift) auf. Die Bilddaten sind auf diversen Websites zu finden, um den Gästen und Personen, die sich für die Skilifte Kalte Herberge interessieren, einen aktuellen Eindruck von Wetter und Bedingungen zu geben. Obwohl diese Webcams einen eher weiten Aufnahmebereich haben und Personen in den Aufnahmen daher nicht oder nur sehr schwer erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Webcams Bilddaten als personenbezogene Daten erfassen. Wenn und soweit überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, bilden die berechtigten Interessen der Verantwortlichen, die darin bestehen, möglichen Interessenten an den Angeboten des Vertragspartners einen Überblick über die aktuelle Wetterlage und die sonstigen Bedingungen zu geben, die für eine Entscheidung über die mögliche Inanspruchnahme des Angebots erheblich sind. Die Liftanlagen, Förderbänder, Ein- und Ausstiegsbereiche der Anlagen werden von den Verantwortlichen videoüberwacht. Der Zweck der Verarbeitung der Bilddaten aus den Videoüberwachungen besteht in der Überwachung von Orten, die dem Hausrecht der Verantwortlichen unterliegen, oder in der Überwachung der Anlagen, um diese zu steuern oder Störungen zu erkennen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Bilddaten ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Verantwortlichen, das darin besteht, die genannten Zwecke zu erreichen. Die Bilddaten aus den Videoüberwachungen werden für 24 Stunden aufbewahrt. Soweit zur Sicherung der mit der Aufnahme und Speicherung der Bilddateien verfolgten Zwecke eine längere Speicherung erforderlich ist, erfolgt dies im Einzelfall. In jedem Fall werden die Daten gelöscht, wenn die Speicherung zur angegebenen Zweckverfolgung nicht weiter erforderlich ist.

  2. Leistungen

    Die Leistungen des Vertragspartners ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der elektronischen Medien, dem Aushang an den Kassen, sowie weiteren schriftlichen Angeboten.

    1. Preise

      Die Preise für die Liftkarten werden im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Liftkarten verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar.

    2. Zahlung

      Die Zahlung ist bei Ausgabe der Liftkarten fällig und erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Liftkarten auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

    3. Währung

      Die Preisangabe erfolgt stets in Euro. Andere Währungen werden nicht akzeptiert.

  3. Rückerstattungen
    1. Unfall

      Kann der Karteninhaber durch Unfall das Ticket nicht mehr nutzen, besteht für nicht in Anspruch genommene Zeit keine Rückerstattung.

    2. Ticketverlust / Ticketbeschädigung

      Ebenso besteht kein Ersatzanspruch bei Verlust oder Beschädigung der Liftkarten.

    3. Ticketmissbrauch

      Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind jederzeit berechtigt, Liftkartenkontrollen durchzuführen. Jede missbräuchliche Benutzung von Liftkarten, insbesondere die Übertragung von Skikarten oder die Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug der Liftkarte zur Folge. Der Vertragspartner behält sich das Recht strafrechtlicher Verfolgung vor. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er

      1. sich keine gültige Liftkarte beschaffen hat.
      2. sich eine gültige Liftkarte beschaffen hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann.
      3. den Gültigkeitsbereich der Liftkarte überschreitet.
      4. die Liftkarte auf Verlangen nicht zur Überprüfung vorlegt.
      5. widerrechtlich eine Liftkarte benutzt oder mit einer gefälschten Liftkarte angetroffen wird.

      Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt Euro 60,00 €.

  4. Störungen in der Leistungserbringung

    Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromausfällen) berechtigen weder zu Rückerstattungen noch zu Entschädigungen, soweit sie nicht von der Betriebsleitung zu vertreten sind.

    1. Wildruhe- und Waldschutzzonen

      Für Varianten-, Ski- und Snowboardfahrer bestehen abseits der markierten und kontrollierten Pisten erhöhte Gefahren. Die Pisten des Vertragspartners sind im offenen Gelände angelegt.

    2. Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers

      Bei rücksichtlosem Verhalten, Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnungen der Mitarbeiter, insbesondere bei Nichtbeachtung der FIS-Regeln, Missachtung von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie beim Befahren von gesperrten Pisten, oder Wildruhe- und Waldschutzzonen, kann der Vertragspartner oder einer seiner Verbundpartner dem Ticketinhaber die Liftkarte entziehen. Außerhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und das Fahren auf der Piste verboten. Wer infolge von Trunkenheit oder Drogenmissbrauch die Sicherheit und Ordnung im Wintersportgebiet gefährdet, kann von der Benutzung der Liftanlagen und Wintersportpisten vorübergehend oder langfristig ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises. Mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage werden verfolgt. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.

    3. FIS-Regeln

      Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgeräte (Quelle www.fis-ski.com):

      1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
      2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
      3. Wahl der Fahrspur. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
      4. Überholen. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
      5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren. Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
      6. Anhalten. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
      7. Aufstieg und Abstieg. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
      8. Beachten der Zeichen. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalsituation beachten.
      9. Hilfeleistung. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
      10. Ausweispflicht. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
  5. Beanstandungen, Haftung

    Der Vertragspartner haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch ihn bzw. sein Personal verursacht werden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Vertragspartner haftet grundsätzlich nicht für Sach- und Personenschäden. Sie haften insbesondere nicht für Sach- und Personenschäden bei Unfällen infolge Nichtbeachtens von Hinweisen d. h.

    • Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
    • Missachtung von Weisungen und Warnungen des Liftpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
    • Ausübung von Risikosportarten

    Vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragspartners oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen ist weiter die Haftung für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vertragspartners, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  6. Gutscheine
    1. Vertragsschluss

      Die auf der Website www.skilifte-kalte-herberge.de angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Verkaufsangebot dar.

    2. Zahlung

      Die angegebenen Preise für Liftkarten verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit dem Liftkartenkauf kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine dem Kunden per Post zugesendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen, soweit die Verspätung nicht vom Vertragspartner zu vertreten ist. Der Mindestwert eines Gutscheines beträgt 10,00 €. Die Gutscheine sind ausschließlich für den Kauf der Liftkarten einzulösen.

    3. Gutscheine

      Bei den Gutscheinen ist zu beachten, dass diese mit einer Gutscheinnummer an den Kunden gesendet werden. Es ist nur der originale Gutschein einlösbar. Kopien oder sonstige Fälschungen sind nicht wertrelevant. Sollten weitere Exemplare mit der gleichen Gutscheinnummer auftauchen, handelt es sich um einen Missbrauch, welcher gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben und verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens des Vertragspartners das Besitzrecht des Einlösenden zu überprüfen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages.

    4. Gültigkeitsdauer

      Der Gutschein kann nur beim Kauf von Liftkarten innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Dieser Dreijahreszeitraum beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

  7. Schlussbestimmung

    Für alle unter diesen AGB mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

     

    Stand November 2024, Änderungen vorbehalten